Das Bundesarbeitsgericht – 7 AZR 710/07 – hatte über eine sachgrundlose Befristung bei einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zu entscheiden. Auch kirchliche Arbeitgeber dürfen nur bis zu zwei Jahren sachgrundlos befristen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Befristung des Arbeitsverhältnisses von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die als Gästebetreuer im Technikmuseum tätig sind, und deren Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Befristung vier Jahre bestanden hat, für unwirksam erklärt (Az.: 26 Ca 19768/07).
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 5 Sa 317/07 – hat entschieden, dass einer ARGE als Arbeitgeber kein Sonderstatus zukommt, wenn Sie mit Ihren Angestellten drei aufeinander folgende Arbeitsverträge abschließt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden – 7 AZR 786/06, dass wenn die Parteien in einem Folgevertrag von einem im Ausgangsvertrag vereinbarten Kündigungsrecht absehen dies eine Änderung darstellt und somit der Folgevertrag bei vorliegen der übrigen Voraussetzungen ein unbefristeter Vertrag ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine zweite Befristung nach einer Ausbildung nicht auf § 14 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 TzBefG gestütz werden darf.