Das Bundesarbeitsgericht – 7 AZR 843/08 – hat eine nur auf den Huashaltsplan gestützte Befristung in den Verträgen der Bundesagentur für Arbeit gekippt. Die Zweckbestimmung sei nicht hinreichend konkret. Aus dem Urteil ergibt sich eine Chance für die Mitarbeiter der ARGE die eine ähliche Befristung in Ihren Arbeitsverträgen haben unbefristet beschäftigt zu werden. Wenn das [...]
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