Wie bestimmt muss eine Kündigungsfrist sein?
Achtung das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Kündigungsfrist nicht konkret benannt werden muss. Es reiche aus, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer konkret berechenbar sei.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Achtung das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Kündigungsfrist nicht konkret benannt werden muss. Es reiche aus, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer konkret berechenbar sei.
Nein, nur weil man sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt darf man nicht gekündigt werden.
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