Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in der Berufungsverhandlung im so genannten “Kinderreisebettfall” (Az.: 13 Sa 59/09) entschieden. Es hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach die Kündigung in diesem Fall unverhältnismäßig war. Das Gericht hat dabei den geringen Wert der Sache ins Verhältnis zu dem lange bestehenden Arbeitsverhältnis gesetzt.
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