Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 21.10.2009 – Aktenzeichen 3 Sa 224/09 – entschieden, dass wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, den Betriebsfrieden stört und eine fristlose Kündigung riskiert. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits[...]