Das Landesarbeitsgericht Mainz – 10 Sa 138/08 – hat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen Urkundenfälschung ohne Eigennutz nicht gerechtfertigt ist. Vor einer solchen Kündigung sei regelmäßig eine Abmahnung erforderlich.
Das Landesarbeitsgericht in Mainz – 10 Sa 505/07 – hatte zu entscheiden ob die gelegentliche unerlaubte Privatnutzung des Dienst-PCs während der Arbeitszeit eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitnehmer soll im Internet Erotik-Seiten aufgesucht.
Das Bundesarbeitsgericht BAG) hat entschieden 2 AZR 1037/06, dass es der freien Unternehmerentscheidung entspricht, wenn ein Arbeitgeber eine Sparte aus seinem Betrieb einstellt. Wenn daraufhin das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers entfällt dann ist dieser ordentlich kündbar.
Das Landesarbeitsgericht Hamm – 10 Sa 512/07 – 17.08.2007 hat entschieden, dass das Schriftformerfordernis einer Kündigung nicht durch das Schreiben einer SMS erfüllt ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – Urteil vom 8. November 2007 – 2 AZR 314/06, dass bis zum Ende der ersten Tatsacheninstanz alle Gründe die gegen eine Kündigung sprechen vorgebracht sein müssen.