Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte am 08.02.2012 – 8 Sa 318/11 – einen Fall zu entscheiden bei dem eine Frisörin zunächst in einem Telefongespräch mehrfach gekündigt hatte. Der Arbeitgeber hatte daraufhin die fristlose Kündigung ausgesprochen. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin – ebenso wie das Arbeitsgicht zuvor – abgewiesen. Die Klägerin könne sich nicht auf […]
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