Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 23.06.2010 Aktenzeichen 5 Sa 14/10 entschieden, dass die Bezeichnung “Junges Team” in einer Stellenanzeige zu einem Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen kann. Es wird jedoch kein weiterer Entschädigungsanspruch dadurch ausgelöst, dass der Arbeitgeber den nicht berücksichtigten Bewerber im Prozess als “AGG-Hopper” bezeichnet.
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Das Arbeitsgericht Hamburg hat ein Unternehmen der Postbranche zur Zahlung von Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an einen in der Elfenbeinküste geborenen Stellenbewerber verurteilt. Das Arbeitsgericht sieht in der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für Postzusteller durch das Unternehmen einen Verstoß gegen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft (§§ 1, 2 Abs. 1 Nr. [...]
Das Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 764/08 – hat entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die [...]