Das Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 764/08 – hat entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die [...]
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