Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 23.06.2010 Aktenzeichen 5 Sa 14/10 entschieden, dass die Bezeichnung “Junges Team” in einer Stellenanzeige zu einem Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen kann. Es wird jedoch kein weiterer Entschädigungsanspruch dadurch ausgelöst, dass der Arbeitgeber den nicht berücksichtigten Bewerber im Prozess als “AGG-Hopper” bezeichnet.
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