Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15. November 2011 – 9 AZR 386/10 – entschieden, dass die in einem Zeugnis enthaltene Formulierung, „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, aus Sicht des objektiven Empfängerhorizonts nicht den Eindruck erweckt, der Zeugnisaussteller habe in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation bescheinigen wollen.
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Das Landesarbeitsgericht Hamm hat im Verfahren 16 Sa 260/10 entschieden, dass eine Kündigung wegen des Aufladens eines Elektrorollers im Büro unwirksam ist.
Im Mai 2009 hatte der Kläger sich für einige Tage einen Elektroroller gemietet, den er auch am Freitag, den 15.05.2009 zur Fahrt in den Betrieb nutzte. Dort schloss er den Roller im Vorraum zum Rechenzentrum der Beklagten an eine Steckdose an, um den Akku aufzuladen. Nachdem der Roller ca. 1 ½ Std. aufgeladen worden war, nahm der Kläger den Akku vom Stromnetz, nachdem er von einem Vorgesetzten dazu aufgefordert worden war. Dabei sind Stromkosten im Umfang von etwa 1,8 Cent entstanden.
Mit Schreiben vom 27.05.2009 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich fristlos sowie hilfsweise ordentlich fristgerecht zum 30.11.2009. Sie hat sich darauf berufen, dass der Kläger ein Vermögensdelikt zu ihrem Nachteil begangen habe, weil er heimlich auf ihre Kosten seinen privaten Elektroroller am Stromnetz aufgeladen hat. Mittlerweile hat der Kläger erfolgreich an der Betriebsratswahl teilgenommen.
Das Arbeitsgericht Siegen hat die Kündigung für unwirksam gehalten.
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Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 23.06.2010 Aktenzeichen 5 Sa 14/10 entschieden, dass die Bezeichnung “Junges Team” in einer Stellenanzeige zu einem Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen kann. Es wird jedoch kein weiterer Entschädigungsanspruch dadurch ausgelöst, dass der Arbeitgeber den nicht berücksichtigten Bewerber im Prozess als “AGG-Hopper” bezeichnet.
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Veröffentlicht in Arbeitsrecht | Getagged AGG, Diskriminierung |
Das Bundesarbeitsgericht – 7 AZR 843/08 – hat eine nur auf den Huashaltsplan gestützte Befristung in den Verträgen der Bundesagentur für Arbeit gekippt. Die Zweckbestimmung sei nicht hinreichend konkret.
Aus dem Urteil ergibt sich eine Chance für die Mitarbeiter der ARGE die eine ähliche Befristung in Ihren Arbeitsverträgen haben unbefristet beschäftigt zu werden.
Wenn das bei Ihnen der Fall ist und Ihnen wegen der Befrsitung ein Arbeitplatzverlust droht lassen Sie sich beraten!
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Das Arbeitsgericht Hamburg hat ein Unternehmen der Postbranche zur Zahlung von Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an einen in der Elfenbeinküste geborenen Stellenbewerber verurteilt. Das Arbeitsgericht sieht in der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für Postzusteller durch das Unternehmen einen Verstoß gegen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft (§§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 AGG). Mehr lesen »
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (2 Sa 59/09) hatte in einem Fall zu entscheiden in dem es um Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber ging. Es hat den Umfang des Rechts der freien Meinungsäußerung im Betrieb über das Recht des Arbeitgebers gestellt und die Kündigung und den Auflösungsantrags des Arbeitgebers für unwirksam erklärt
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